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Reifen-Alternative

#1 von Robert , 09.10.2017 17:45

Hallo,

habe heute meinen Wohnwagen Wolfbart Wolf 1 zugelassen/umgemeldet, der war ursprünglich mit Diagonalreifen ausgerüstet. Dabei wurde eine nachträglich in den alten Brief eingetragene alternative Gürtelreifen-Größe nicht in den neuen Schein mit übernommen. Passt das nach irgendwelchen neuen Regelungen so oder soll ich da nochmal zur Zulassungsstelle?

Gruß

Groß-Goggo-Fahrer Robert

 
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RE: Reifen-Alternative

#2 von goggobiber , 10.10.2017 11:01

Hallo Robert,

da würde ich auf jeden Fall nochmal vorsprechen, das haben die übersehen. Der Eintrag im alten Brief war ja nach Vorsprache beim TÜV erfolgt (und ist bezahlt worden), da können die den im neuen Brief nicht einfach weg lassen.
Hoffentlich habt Ihr nicht auch 4 Wochen Wartezeit auf einen Termin wie wir hier in Berlin...


Gott schütze mich vor Eis und Wind und Autos, die von heute sind.

 
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RE: Reifen-Alternative

#3 von Eber , 10.10.2017 12:25

Nach Euronorm werden nur noch die aktuell auf dem Fahrzeug befindlichen Reifen in den neuen Brief eingetragen.
Daher empfiehlt es sich, den alten Brief aufzubewahren, wenn man irgendwann die Reifen wechseln sollte.
Wurde mir auf dem Amt und beim Tüv so empfohlen.
Gruß Eber


...bin ich ölig - bin ich fröhlich....

 
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RE: Reifen-Alternative

#4 von Andreas , 10.10.2017 12:55

Klingt doof,
ist aber so! Man kann aber auch beim TÜV nachfragen, welche alternatieven Reifen zulässig sind!
Gruß Andreas

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RE: Reifen-Alternative

#5 von goggobiber , 10.10.2017 13:26

Hallo Eber,

ist ja ´ne tolle Europa-Regelung: eingetragen werden die Reifen, die aktuell am Fahrzeug sind. Das wäre ja eigentlich überflüssig, sieht man doch beim Hinschauen. Wichtig ist doch, welche Reifengrößen außerdem erlaubt sind. Wie soll der Schutzmann in einer Kontrolle denn beurteilen, ob ich legal unterwegs bin? Oder darf man europaweit jetzt alles aufziehen, was in die Radkästen passt?
Viel Spaß heute Abend beim Fernsehen.


Gott schütze mich vor Eis und Wind und Autos, die von heute sind.

 
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RE: Reifen-Alternative

#6 von Robert , 10.10.2017 13:41

Werde morgen nochmal bei der Zulassungsstelle vorsprechen und dann berichten.

Mir ging es ja darum, dass in einer separaten Spalte im alten Brief Gürtelreifen als Alternative zu den ab Werk verbauten Diagonalreifen eingetragen waren (nach einem Gutachten von Semperit) und die dann nicht mehr im neuen Schein aufgetaucht sind (im alten standen sie ja auch drin).

Aber morgen weiß ich bestimmt mehr

Robert

 
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RE: Reifen-Alternative

#7 von Andy S. aus F. , 10.10.2017 18:45

es werden nach der EU-Vorgaben nur noch die kleinste Reifengröße in die Papiere eingetragen welche laut KBA/ABE, oder was auch immer, seitens des Fahrzeug-Herstellers freigegeben sind. Die restlichen Größen kann man, und auch der mitlerweile blaue Mann bei einer Kontrolle, der KBA entnehmen ...
Aber, Reifen/Felgen, oder was auch immer, welche eben nicht seitens des Herstellers vorgesehen und freigegeben sind und extra bei einer Prüfstelle abgenommen und eingetragen wurden sind zu übernehmen!
Da die Tippse von der Zulassungsstelle aber nicht wissen kann was denn zu den Herstellerfreigaben gehört oder was extra eingetragen wurde muss man das mitteilen und auf Übernahme der bezahlten Eintragung bestehen!
Die alten Papiere ala Schein und Brief sind im übrigen als ungültig gestempelt, da kann man doch nur hoffen, daß der gegenüber einem die nachträgliche Eintragung auch abnimmt, oder ...
Im Inland mag das noch funktionieren, im Ausland möchte ich aber nicht über so was diskutieren ..., also Extra-Eintragungen sind zu übernehmen, Basta!


hab zwar keine Ahnung, davon aber jede Menge ...

 
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RE: Reifen-Alternative

#8 von Robert , 17.10.2017 10:22

Hallo,
wollte ja noch Bescheid geben, wie die Zulassungsstelle reagiert hat. Ich habe einen neuen Schein ausgestellt bekommen, bei dem in den Anmerkungen die alternative Gürtelreifen-Größe lt. altem Brief vermerkt wurde.
So habe ich keine unangenehmen Fragen, falls ich mal in eine Kontrolle geraten sollte.
Gruß aus dem Norden
Groß-Goggo-Fahrer
Robert

 
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RE: Reifen-Alternative

#9 von Dennis (NL) , 17.10.2017 13:25

Hallo Robert,

In die Niederlande darf man jede Reifengrosse oder Typ auf eine Felge liegen, ebens die Felge grosse andern, damit es oft einfacher wird billige Reifen zu kaufen. Nur sollen auf eine Achse dem gleiche Typ (Gurtel oder Diagonal) liegen.
Nur bei Auto's soll die Abrollmass um etwa 2% nicht abweichen. Damit die Tacho richtig geht. Darfür haben wir dan hilfe mit ein Reifen Austausch Rechner im Internet. Einfach zoll mass, breite und höhezahl dem orginal Reifen eingeben und demnachst den Alternativ Reifen Datei eingeben, und die Unterschied komt hoch.

Wir leben immer noch in die Auto Freistaat Europas.
- Kein Strassensteuer für Oldtimer ab 40 jahre (war bis 2016 ab 25 Jahre)
- Kein TüV für Oldtimer mit Bj bevor 1960 (ab 2018 ab 40 Jahre Fahrzeugalter)
- Kein Umweltplaketten oder H-Kennzeichen erforderlich
- Kein Anmeldepflicht bei Änderungen oder Zubehor am Fahrzeug (auser Zahl Zylindern oder Kraftstof)
- Niedrige Versicherungsprämie bei Oldtimer als Zweitwagen


Gruß Dennis

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Bin ja Holländer, und versuch Deutsch zu schreiben. Verstehst du mich nicht, tüt es mir leit....

 
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zuletzt bearbeitet 17.10.2017 | Top

RE: Reifen-Alternative

#10 von meykel , 17.10.2017 14:25

He Dennis,
da ja gerade die Flüchtlingswelle rollt...nehmt ihr mich auch als Flüchtling?

grütze meykiel

 
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RE: Reifen-Alternative

#11 von Dennis (NL) , 20.10.2017 14:34

Du kommst aber doch nicht....hab dir so oft eingeladen.....

Katze, Fussball, DKW, Arbeit, immer etwas schlimmes.


Gruß Dennis

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